Landesverband der Kaninchenzüchter Sachsen-Anhalt e.V.
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Dritte Impfaktion gegen die RHDV-2 kann starten

Wichtige Informatin zum Stand des Zulassungsverfahrens und zur Verfügbarkeit des deutschen Impfstoffes

Am Donnerstag, den 23. Februar 2017 wurde auf der Internetseite von kleintiernews veröffentlicht, dass der französische Impfstoff in Europa  zugelassen wurde. Diese Information führte zu Nachfragen von den Züchterinnen und Züchtern.

 

Richtig ist, dass das europäische Zulassungsverfahren für den französischen Impfstoff „FILAVAC“ am 27. Januar 2017 abgeschlossen und durch die zuständigen Stellen der Europäischen Union europaweit freigegeben wurde. Diese Freigabe/Zulassung muss jedoch noch durch die Nationalstaaten, also auch von Deutschland, in nationales Recht überführt werden. Hierzu hat der französische Hersteller am 8. Februar 2017 eine sogenannte „Marketing-Berechtigungs-Nummer“ erhalten. Jetzt müssen die Verpackung, das Etikett und der Beipackzettel übersetzt werden. Erst wenn dies erfolgt ist, kann eine deutsche Zulassung überhaupt erfolgen. Erfahrungsgemäß kann dieser Schritt noch einmal ein bis drei Monate in Anspruch nehmen.

 

Soweit die Fakten zur Zulassung des französischen Impfstoffes. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass die Nachfrage für eben diesen französischen Impfstoff sehr hoch sein und dass es, wie im vergangenen Jahr mit dem deutschen Impfstoff geschehen, zu Lieferengpässen kommen kann. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass die Kosten für das sehr aufwendige Zulassungsverfahren umgelegt werden müssen und somit von einem Preisanstieg für den französischen Impfstoff ab der deutschen Zulassung auszugehen ist. Über den Umfang des Preisanstieges konnten wir keine belastbaren Zahlen in Erfahrung bringen, gehen jedoch von einer Steigerung um 1,00 bis 1,50 Euro pro Tier zzgl. der tierärztlichen Kosten aus. Ebenfalls hat uns die Nachricht erreicht, dass der klassische deutsche RHD-Impfstoff aktuell am Markt nicht verfügbar ist und noch nicht mitgeteilt werden kann, wann dieser wieder erhältlich ist.

 

Aus den vorgenannten Gründen haben wir abermals eine Ausnahmegenehmigung beim Landwirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt beantragt, um bereits jetzt schon auf den französischen Impfstoff zurückgreifen zu können. Diese Genehmigung wurde erteilt und aktuell stehen uns über 7.000 Impfdosen zum alten Preis von 3,50 Euro pro Tier zur Verfügung. Damit erhalten unseren Züchter nun die Möglichkeit, frühzeitig ihre Bestände - zu dem aktuell noch günstigen Preis - impfen zu lassen. Mit dieser Impfung werden 12 Monaten Impfschutz abgedeckt, eine nochmalige Impfung ist für so geimpfte Tiere nicht mehr erforderlich.

 

Wie im vergangenen Jahr auch, kann dieser Impfstoff bei unserem Tierschutzbeauftragten Toni Ferchland bestellt werden. Um den Aufwand für die Koordination der Impfungen zu minimieren, möchte wir die Kreisverbände bitten, diese Informationen zunächst an die Vereine weiterzugeben und die Koordination für ihre Vereine mit Toni Ferchland abzustimmen. Als Idealvorstellung schwebt uns vor, dass in enger Abstimmung mit Toni die Impfung für die Vereine/Mitglieder an einem Tag erfolgt, umso den zeitlichen Aufwand und das mehrfache Anfahren in die Regionen deutlich reduziert zu können. Dazu bitten wir Euch, den unten angefügten Vordruck für die Bestellung zu nutzen. Die Größe der Impfdosen liegt immer noch bei 50 Tieren und die Kosten für eine Impfung liegen weiterhin bei 3,50 Euro pro Tier zuzüglich einer Stallpauschale.

 

Selbstverständlich können auch der deutsche Impfstoff (Doppelimpfung), sofern verfügbar, und/oder die Kombination des deutschen und spanischen Impfstoffs als Schutz vor der RHDV-2 genutzt werden. Diese Impfung kann durch jeden praktizierenden Haustierarzt vorgenommen werden. Die Kosten hierfür müssen mit dem jeweiligen Haustierarzt abgestimmt werden und können sehr unterschiedlich sein. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass jeder Haustierarzt beim Landwirtschaftsministerium eine Ausnahmegenehmigung für den französischen Impfstoff beantragen kann. Kosten dafür liegen bei 50 Euro pro Antrag.

 

Wegen der im vergangenen Jahr zum Teil erheblichen Tierverluste ist es notwendig, dass wir einen möglichst flächendeckenden Impfschutz aufbauen. Nur so können wir unsere Kaninchen wirksam vor allen Varianten der RHDV-2 schützen. Durch den Landesvorstand ist beabsichtigt einen Antrag zur Jahreshauptversammlung mit dem Ziel einzubringen, dass auf allen Ausstellungen in Sachsen-Anhalt eine Impflicht gegen ALLE Varianten, also klassische RHD und RHDV-2, festgelegt wird.

 

Für Rückfragen stehen Toni Ferchland und ich sehr gern zur Verfügung

Bestellschein 3. Impfaktion
Bestellschein 2017.pdf
PDF-Dokument [109.5 KB]

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