Magdeburg. Am 10. September 2014 fand im Landtag des Landes Sachsen-Anhalt die Anhörung des Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht und die Mitwirkungsrechte von Tierschutzvereinen in Sachsen-Anhalt statt. Neben zahlreichen Tierschutzvereinen, Berufsverbände von Tierärzten, der Hochschulen und Forschungseinrichtungen waren auch die Landesverbände der Kaninchen- und Geflügelzüchter Sachsen-Anhalts geladen. Der von der Partei DIE LINKE in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf soll Tierschutzverbänden ein Verbandsklagerecht einräumen, um Rechte und Interessen der Tiere sowie die Einhaltung des Tierschutzgesetzes auch vor Gericht einklagen zu können. Darüber hinaus sollen anerkannten Tierschutzvereinen die Mitwirkung an tierschutzrelevanten Rechtssetzungs- und Verwaltungsverahren bei Haltern von Nutz-, Heim- und Versuchstieren sowie sonstigen dem Tierschutz unterliegenden Tiere eingeräumt werden. In seiner Stellungnahme machte Mike Hennings deutlich, dass dieser Gesetzentwurf ungeeignet ist, den Tierschutz zu stärken. Vielmehr bleibt zu befürchten, dass die vielen ehrenamtlichen Kaninchenzüchter in dem Bemühen tiergenethischen Ressourchen zu erhalten, so stark eingeschränkt werden, dass ein Fortbestand der Rassekaninchenzucht in Sachsen-Anhalt gefährdet ist. Artenschutz sei schließlich ähnlich wie der Tierschutz eine verfassungsmäßige Aufgabe des Staates. Er empfahl den Abgeordneten diesem Entwurf nicht zuzustimmen.
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