Gemeinnützige Vereine dürfen für finanzielle Zuwendungen oder für Sachzuwendungen Bescheinigungen ausstellen, die die Spenderin oder der Spender beim Finanzamt vorlegen kann.
Durch das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt wurde ein Ratgeber mit Steuertipps für Vereine und durch die Oberfinanzdirektion Magdeburg wurden Formulare für das Ausstellen einer Spenden- und Sachbescheinigung veröffentlicht.
|